Pflegeberatung

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Kompetente Beratung – für Sicherheit und Orientierung im Pflegealltag

Unsere Pflegeberatung unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dabei, die bestmögliche Versorgung zu Hause sicherzustellen.

Sobald Sie pflegebedürftig sind und Pflegegeld beziehen, sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Die Pflegeberatung ist vom Gesetzgeber gefordert und vorgeschrieben.

Bei Versäumnis drohen Kürzungen oder Streichungen von Leistungen der Pflegekasse. Zum Beispiel beim Pflegegeld.

Wir unterstützen Sie gerne, damit Ihr Pflegealltag gut gelingt.

Ziel der Beratung:

Qualität der häuslichen Pflege sichern und pflegende Angehörige unterstützen.

Häufigkeit der Beratung:

Pflegegrad 1            freiwillig
Pflegegrad 2 und 3: mindestens zweimal pro Jahr

Pflegegrad 4 und 5: mindestens viermal pro Jahr

Inhalt der Beratung:

Tipps zur Pflegepraxis, Informationen oder Empfehlungen zu Hilfsmitteln, Unterstützung bei Fragen rund um Leistungen der Pflegeversicherung.

Ort der Beratung:

Die Pflegeberatung findet bei Ihnen zu Hause statt.

Kosten der Beratung:

Die Beratung ist für Sie kostenfrei – die Pflegekasse übernimmt die Kosten.

Kontakt

Kathrin Loder
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Sparkassenplatz 2
85221 Dachau
Tel. 08139 800-4100
Mobil 0170 – 92 82 543