Selbstbestimmt Leben – mit einer begleitenden Assistenz
In zunehmendem Maße hat ein Teil der Menschen mit Beeinträchtigung durch veränderte Konzeptionen sowie durch spezifische Förder- und Lebensbedingungen einen Grad an Selbstständigkeit erreicht, der für sie das Angebot einer anderen, offeneren Form des Wohnens möglich und erforderlich macht – der aufsuchenden Assistenz.
Assistenz zur Alltagsbewältigung
In der aufsuchenden Assistenz leben derzeit 47 Menschen mit Assistenzbedarf in 34 unterschiedlichen Wohnangeboten (Stand März 2022). In den Wohnungen leben Menschen mit Beeinträchtigung alleine, zu zweit oder zu dritt, mit ihren Partnerinnen oder Mitbewohnerinnen. Der Assistenzbedarf wird durch 1 – 3 Besuche in der Woche unserer Assistent*innen abgedeckt. Dabei werden Dinge zur Alltagsbewältigung wie Einkauf, Zubereitung von ausgewogenen Mahlzeiten, Freizeitgestaltung oder Urlaubsplanung besprochen. Die Menschen werden auch bei administrativen Angelegenheiten wie z.B. der Beantwortung von Schreiben von Behörden oder der Agentur für Arbeit unterstützt. Einen großen Teil der Assistenzzeit nehmen Gespräche und Planung ein.
Rahmenbedingungen der Aufsuchenden Assistenz
Zielgruppe der Aufsuchenden Assistenz
Die Aufsuchende Assistenz ist eine Dienstleistung der Franziskuswerk Schönbrunn gGmbH für volljährige Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung, die gerne in ihrer eigenen Wohnung leben möchten und keine „rund um die Uhr“-Betreuung benötigen, jedoch auch nicht ganz alleine ohne Unterstützung leben können.
Unterstützung durch Mitarbeiter*innen
Die Unterstützung ist individuell und bedarfsgerecht am Menschen orientiert und ermöglicht ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben. Hierzu erhalten Assistenznehmer*innen Unterstützung durch erfahrene Assistent*innen der Franziskuswerk Schönbrunn gGmbH, die gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung ausgesucht werden.
Kosten für die Aufsuchende Assistenz
Die Kosten für die Aufsuchende Assistenz sind Leistungen der Eingliederungshilfe und werden im Regelfall vom Bezirk übernommen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernehmen die zuständigen Sozialhilfeträger, sofern eine Bedürftigkeit nach den Richtlinien der Sozialgesetzgebung vorliegt. Dabei gelten Mietobergrenzen, d.h. es erfolgt eine Überprüfung der Angemessenheit der Wohnung in Hinblick auf Größe und Preis. Die Gemeinden geben Auskunft zu den jeweiligen Mietobergrenzen.
Aufsuchende Assistenz – Leichte Sprache
Selbstbestimmt Leben – mit einer begleiteten Assistenz
Die Abkürzung für Ambulant Begleitetes Wohnen heißt: ABW

Sie leben in ihrer eigenen Wohnung.
Sie haben die Wohnung gemietet.
Oder die Wohnung gehört Ihnen.

Sie wohnen alleine.

Oder mit anderen Personen.
Sie entscheiden selbst , wo und wie Sie wohnen möchten.
Vielleicht können Sie manche Dinge nicht allein.
Dann bekommen Sie Hilfe.
Gemeinsam mit Ihnen suchen wir einen Mitarbeiter aus,
der Ihnen in Ihrer eigenen Wohnung hilft.
Er kommt einmal in der Woche zu Ihnen. Oder öfter.
Der Mitarbeiter fragt Sie, was Sie machen wollen.
Und wo sie Hilfe brauchen.

Zum Beispiel beim Einkaufen.

Oder beim Kochen.

Der Assistent geht mit Ihnen zum Amt.

Oder er hilft Ihnen mit dem Geld.
Und bei der Post.
Die Aufsuchende Assistenz kostet Geld.
Nur sehr wenig Menschen müssen das selbst bezahlen.
Sie müssen nicht selbst bezahlen, wenn Sie nur wenig Geld haben.

Dann müssen Sie einen Antrag schreiben.
Die Mitarbeiter von PFIFF können Ihnen dabei helfen.
Der Antrag geht dann zum Bezirk Oberbayern.
Das ist die Stelle, die sagt ob die Aufsuchende Assistenz bezahlt werden kann.
Sie haben Fragen zur Aufsuchenden Assistenz ? Ich berate Sie gerne.
Kontakt
Ute Groß-Breuer
Sparkassenplatz 2
85221 Dachau
Tel. 08139 800-4101
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